Als Gründungsdatum von Spindelmühle wird der 13.07.1793 angenommen. Grund dafür sind zwei historische Dokumente, aus denen hervorgeht, dass der endgültige Beschluss zum Bau einer Kirche und eines Pfarrhauses sowie der Einsetzung eines Geistlichen am 13. Juli 1793 durch den kaiserlichen Hof in Wien erfolgte. Die beiden historischen Dokumente hierfür sind nachfolgend im Originalwortlaut aufgeführt.
An
  Das hochlöbliche kaiser. königl. Direktorium in Cammeralibus, der 
  hungarisch=siebenbürgisch= und deutschen Erblande, wie auch in Publico 
  Politicis dieser letzteren.
Bericht 
    der böhmischen geistlichen Kommission
    wegen Aussetzung eines Lokalkaplans bei der Spindelmühle bidschover Kreises.
    
    Hochlöbliches kaiser königl. Direktorium in 
    Cameralibus, et Publico Politicis: p.
    (Wertmarke zu 15 Kreuzer)
    Geistliche Sachen.
Die Lokalie in Spindelmühle 
    bidschover Kreises, zu deren Besetzung das königgratzer bischöfliche 
    Konsistorium den Vorschlag eingebracht hat, und welchen Besetzungsvorschlag 
    man in der Beilage A. zur höchstbeliebigen Einsicht anschließt, 
    wurde sogleich im Anfange der neuen Pfarreinrichtung mit Hofdekret vom 24ten 
    September 785 (1785) genehmigt, und mit Hofdekret vom 11. 8bris 786. 
    (8ten 1786) als Pfarre bewilligt; doch mit dem Beisatze, daß 
    von der wirklichen Anstellung des Pfarrers nicht eher eine Frage sein könne, 
    bis nicht die Kirche hergestellt sein werde. Zur Herstellung der Kirche und 
    geistlichen Wohnung in Spindelmühle wurden zwar schon die Baurisse und 
    Kostenüberschläge nach denen der Religions Fond 5174 fr. 48 1/3 
    Kr. auszulegen hat, mit Hofdekret vom 2. September 788. (1788) dem 
    Gubernium zugesendet, so wie auch mit Hofdekret vom 15. Dezember ejusdem anni 
    angeordnet, den Bau der Kirche, falls wegen der während des Kriegs allgemein 
    eingestellten Extraauslagen kein Hinderniß unterwaltet, zu veranlassen. 
    Allein! weil vermöge des allgemeinen Bauverbots keine neue noch nicht 
    angefangene Bauführungen vorgenommen werden durften, so unterblieb auch 
    bisher die Erbauung der Kirche und geistlichen Wohnung, und mit dieser zugleich 
    die Anstellung des Seelsorgers in der Spindelmühle. Da aber die Gemeine 
    wiederholt bat, womit die Kirche, Lokalie, und Schule hergestellet, und ein 
    Geistlicher zu ihrem Seelentrost ausgesetzt werden möchte, und da für 
    beide Bittpunkte das hierüber vernommene Kreisamt einschritt; so wurde, 
    weil man die Nothwendigkeit eines Geistlichen in Spindelmühle zu sehr 
    erkannte, indem die dortigen RiesengebürgsBewohner an der Zahl über 
    1000. Seelen zu ihrer Mutterkirche in Hohenelbe zu 3. und wohl auch 6. Stunden 
    zu gehen haben, der Weg dahin über schroffigte Felsen gefährlich, 
    und im Winter bei häufigem Schnee und Windwehen wohl gar unwandelbar 
    ist, dem Königgratzer bischöflichen Konsistorium aufgetragen einen 
    pensionierten und zur Seelsorge tauglich befundenen Exreligiosen, der indessen, 
    bis die Anweisung der Gelder zur Bauführung von höchsten Orte bewilliget 
    werden wird, in einer Dachkammer wohnen, und den Gottesdienst in des Müllers 
    geräumigen und reinlichen Stube abhalten könnte, mit der behörigen 
    Jurisdikzion zur Erleichterung des Religionsfonds dahin auszusetzen. Weil 
    aber das Konsistorium hierüber die Anzeige machte, daß von den 
    pensionierten Exreligiösen keiner zu den so sehr beschwerlichen Seelsorgarbeiten 
    im Riesengebürge gewachsen wäre, und daß es nach Spindelmühle 
    keinen tauglicheren und schicklichern Seelsorger, als den großauper 
    Kooperator P. Herrmann Krische, der an die rauhe Gebürgsluft gwöhnt 
    ist, wüßte; so gab man demselben die Weisung, daß es, weil 
    der höchste Hof sich die Verleihung aller unter dem Patronat des Religionsfonds 
    stehenden Kuratbenefizien folglich auch der Lokalkaplanayen vorbehalten hat, 
    genannten Exaugustinerpriester und bisherigen Kooperator in Großaupa 
    als Lokalkaplan bei der Spindelmühle in ordentlichen Vorschlag zu bringen, 
    und diesem Vorschlage die Requisiten der Kandidaten, sowie auch die Konkurstabelle 
    beizulegen habe.
    
    Der diesfällige Vorschlag sub Lit. A. zeiget, daß für die 
    Spindelmühler Expositur zwei Kandidaten, als vorgenannter, Augustinerpriester 
    Herman Krische, und der rochlitzer Cooperator Christoph Sieber, sich gemeldet 
    haben. Das Konsistorium schlägt zwar beide Kandidaten vor, so wie es 
    auch in der Konkurstabelle ihre beiderseitigen Verdienste aufgezeichnet hat; 
    allein dasselbe bittet zugleich, daß bei Verleihung der spindelmühler 
    Lokalie auf den erstern vorzügliche Rücksicht genommen werden möchte, 
    und dies aus dem Grunde, weil er sich nicht nur um die Gebürgsseelsorge 
    überhaupt, sondern auch um die neue Lokalie in Spindelmühle dadurch 
    verdient gemacht hat, daß er auf Veranlassung des Kreisamts und Konsistoriums 
    sich auf eigne Kosten dahin begeben habe, um sich mit der dortigen Gemeine 
    über die provisorische Zubereitung des Oratoriums und seiner künftigen 
    Wohnung zu besprechen. Da 1tens dieser vom Konsistorium aufgeführte besondere 
    Verdienst des P. Herrmann Krische um die Spindelmühler Lokalie wirklich 
    auch eine besondere Rücksicht verdient, da er 2tens der allerdings beschwerlichen 
    Seelsorge im Riesengebürge gewachsen ist, 3tens bereits auch mehrere 
    Dienstjahre als der rochlitzer Kooperator, und zwar unter dem Patronat des 
    Religionsfonds zurückgeleget hat, so wie er auch 4tens mit allen Requisiten 
    versehen ist, und darum sich auch zuverläßig anhoffen läßt, 
    daß er als Lokalkaplan bei der Spindelmühle die Gemeine ebenso 
    eifrig in der Seelsorge versehen wird, als er bisher dem Pfarrer in Schwarzenthal, 
    Bernsdorf, und Großaupa nach dem Zeugniße des Konsistoriums in 
    der Tabelle treue Aushilfe geleistet hat, so muß auch die geistliche 
    Commißion einstimmig mit dem Konsistorium dahin einrathen, womit dem 
    vorgeschlagenen Exaugustinerpriester P. Herrmann Krische die Lokalkaplaney 
    in Spindelmühle gnädigst verliehen werden wolle.
    
    Die Anstellung des Geistlichen in der Spindelmühle unterliegt umsoweniger 
    einem Anstande, als bis zur Herstellung der Gebäude auf Kosten des Religionsfonds 
    die Pfarrkinder auf eigene Kosten die Wohnung für den Priester, und das 
    Oratorium, wie es in dem Konsistorialberichte angemerkt ist, zurichten lassen, 
    die hohenelber und starkenbacher Obrigkeiten aber hiezu das Materiale beitragen 
    wollen. Über welche beiderseitige Bereitwilligkeit nach hierortigem Gutachten 
    sowohl, den Obrigkeiten, als auch den Kirchkindern die allerhöchste Zufriedenheit 
    zu erkennen zu geben wäre. Auf was man noch anträgt, ist dies, daß 
    es einem hochlöbl. Hofdirektorium hochgefällig sein wolle, die Auslagen 
    für die jährlichen Kirchenerforderniße die von der Buchhalterei 
    mit 44 fr. 34 kr adjustiert worden sind, wei es die Beilage sub Lit. B bewähret, 
    auch für Spindelmühle, so wie dieß für die übrigen 
    unter dem Patronat des Religionsfonds stehenden neuen Exposituren geschehen, 
    bei der Religionsfondskasse anzuweisen.
    
    Prag am 28.Juny 1793.
    
    Unterschriften: Royko 
    
    Gegenwärtige.
    Freiherr Lamoth.
    Freiherr Riegger.
    Freiherr Rosenthal.         Royko 
    Referrent.
Zur Sitzung vom 13. July 1793
  relat polit:
An 
  das Böhmische Gubernium 
Wien den 13. July 1793
Bey der angezeigten Nothwendigkeit, in Spindlmühle Bidschover Kreises 
  einen Lokalkaplan auszusetzen - wird das Ersuchen des Guberniums vom 28ten vorigen 
  Monats und des Konsistoriums: diese Lokalie dem bisherigen Kooperator zu Großaupa, 
  Herrmann Krische, zu verleihen - genehmigt, und die 44 fl 34 kr aus jährliche 
  Kirchenerfordernisse in gedachter Lokalie sind bey dem Religionsfond anzuweisen.
Die Berichtsbeylagen folgen zurück.
  (Unterschrift: unleserlich)
(Quelle: Österreichisches Staatsarchiv, Zahl 109 ex Julio 1793, "Aussetzung eines Lokalkaplans (= Herrmann Krische) bei der Spindelmühle", der Verfasser)
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