Als Gründungsdatum von Spindelmühle wird der 13.07.1793 angenommen. Grund dafür sind zwei historische Dokumente, aus denen hervorgeht, dass der endgültige Beschluss zum Bau einer Kirche und eines Pfarrhauses sowie der Einsetzung eines Geistlichen am 13. Juli 1793 durch den kaiserlichen Hof in Wien erfolgte. Die beiden historischen Dokumente hierfür sind nachfolgend im Originalwortlaut aufgeführt.
An
Das hochlöbliche kaiser. königl. Direktorium in Cammeralibus, der
hungarisch=siebenbürgisch= und deutschen Erblande, wie auch in Publico
Politicis dieser letzteren.
Bericht
der böhmischen geistlichen Kommission
wegen Aussetzung eines Lokalkaplans bei der Spindelmühle bidschover Kreises.
Hochlöbliches kaiser königl. Direktorium in
Cameralibus, et Publico Politicis: p.
(Wertmarke zu 15 Kreuzer)
Geistliche Sachen.
Die Lokalie in Spindelmühle
bidschover Kreises, zu deren Besetzung das königgratzer bischöfliche
Konsistorium den Vorschlag eingebracht hat, und welchen Besetzungsvorschlag
man in der Beilage A. zur höchstbeliebigen Einsicht anschließt,
wurde sogleich im Anfange der neuen Pfarreinrichtung mit Hofdekret vom 24ten
September 785 (1785) genehmigt, und mit Hofdekret vom 11. 8bris 786.
(8ten 1786) als Pfarre bewilligt; doch mit dem Beisatze, daß
von der wirklichen Anstellung des Pfarrers nicht eher eine Frage sein könne,
bis nicht die Kirche hergestellt sein werde. Zur Herstellung der Kirche und
geistlichen Wohnung in Spindelmühle wurden zwar schon die Baurisse und
Kostenüberschläge nach denen der Religions Fond 5174 fr. 48 1/3
Kr. auszulegen hat, mit Hofdekret vom 2. September 788. (1788) dem
Gubernium zugesendet, so wie auch mit Hofdekret vom 15. Dezember ejusdem anni
angeordnet, den Bau der Kirche, falls wegen der während des Kriegs allgemein
eingestellten Extraauslagen kein Hinderniß unterwaltet, zu veranlassen.
Allein! weil vermöge des allgemeinen Bauverbots keine neue noch nicht
angefangene Bauführungen vorgenommen werden durften, so unterblieb auch
bisher die Erbauung der Kirche und geistlichen Wohnung, und mit dieser zugleich
die Anstellung des Seelsorgers in der Spindelmühle. Da aber die Gemeine
wiederholt bat, womit die Kirche, Lokalie, und Schule hergestellet, und ein
Geistlicher zu ihrem Seelentrost ausgesetzt werden möchte, und da für
beide Bittpunkte das hierüber vernommene Kreisamt einschritt; so wurde,
weil man die Nothwendigkeit eines Geistlichen in Spindelmühle zu sehr
erkannte, indem die dortigen RiesengebürgsBewohner an der Zahl über
1000. Seelen zu ihrer Mutterkirche in Hohenelbe zu 3. und wohl auch 6. Stunden
zu gehen haben, der Weg dahin über schroffigte Felsen gefährlich,
und im Winter bei häufigem Schnee und Windwehen wohl gar unwandelbar
ist, dem Königgratzer bischöflichen Konsistorium aufgetragen einen
pensionierten und zur Seelsorge tauglich befundenen Exreligiosen, der indessen,
bis die Anweisung der Gelder zur Bauführung von höchsten Orte bewilliget
werden wird, in einer Dachkammer wohnen, und den Gottesdienst in des Müllers
geräumigen und reinlichen Stube abhalten könnte, mit der behörigen
Jurisdikzion zur Erleichterung des Religionsfonds dahin auszusetzen. Weil
aber das Konsistorium hierüber die Anzeige machte, daß von den
pensionierten Exreligiösen keiner zu den so sehr beschwerlichen Seelsorgarbeiten
im Riesengebürge gewachsen wäre, und daß es nach Spindelmühle
keinen tauglicheren und schicklichern Seelsorger, als den großauper
Kooperator P. Herrmann Krische, der an die rauhe Gebürgsluft gwöhnt
ist, wüßte; so gab man demselben die Weisung, daß es, weil
der höchste Hof sich die Verleihung aller unter dem Patronat des Religionsfonds
stehenden Kuratbenefizien folglich auch der Lokalkaplanayen vorbehalten hat,
genannten Exaugustinerpriester und bisherigen Kooperator in Großaupa
als Lokalkaplan bei der Spindelmühle in ordentlichen Vorschlag zu bringen,
und diesem Vorschlage die Requisiten der Kandidaten, sowie auch die Konkurstabelle
beizulegen habe.
Der diesfällige Vorschlag sub Lit. A. zeiget, daß für die
Spindelmühler Expositur zwei Kandidaten, als vorgenannter, Augustinerpriester
Herman Krische, und der rochlitzer Cooperator Christoph Sieber, sich gemeldet
haben. Das Konsistorium schlägt zwar beide Kandidaten vor, so wie es
auch in der Konkurstabelle ihre beiderseitigen Verdienste aufgezeichnet hat;
allein dasselbe bittet zugleich, daß bei Verleihung der spindelmühler
Lokalie auf den erstern vorzügliche Rücksicht genommen werden möchte,
und dies aus dem Grunde, weil er sich nicht nur um die Gebürgsseelsorge
überhaupt, sondern auch um die neue Lokalie in Spindelmühle dadurch
verdient gemacht hat, daß er auf Veranlassung des Kreisamts und Konsistoriums
sich auf eigne Kosten dahin begeben habe, um sich mit der dortigen Gemeine
über die provisorische Zubereitung des Oratoriums und seiner künftigen
Wohnung zu besprechen. Da 1tens dieser vom Konsistorium aufgeführte besondere
Verdienst des P. Herrmann Krische um die Spindelmühler Lokalie wirklich
auch eine besondere Rücksicht verdient, da er 2tens der allerdings beschwerlichen
Seelsorge im Riesengebürge gewachsen ist, 3tens bereits auch mehrere
Dienstjahre als der rochlitzer Kooperator, und zwar unter dem Patronat des
Religionsfonds zurückgeleget hat, so wie er auch 4tens mit allen Requisiten
versehen ist, und darum sich auch zuverläßig anhoffen läßt,
daß er als Lokalkaplan bei der Spindelmühle die Gemeine ebenso
eifrig in der Seelsorge versehen wird, als er bisher dem Pfarrer in Schwarzenthal,
Bernsdorf, und Großaupa nach dem Zeugniße des Konsistoriums in
der Tabelle treue Aushilfe geleistet hat, so muß auch die geistliche
Commißion einstimmig mit dem Konsistorium dahin einrathen, womit dem
vorgeschlagenen Exaugustinerpriester P. Herrmann Krische die Lokalkaplaney
in Spindelmühle gnädigst verliehen werden wolle.
Die Anstellung des Geistlichen in der Spindelmühle unterliegt umsoweniger
einem Anstande, als bis zur Herstellung der Gebäude auf Kosten des Religionsfonds
die Pfarrkinder auf eigene Kosten die Wohnung für den Priester, und das
Oratorium, wie es in dem Konsistorialberichte angemerkt ist, zurichten lassen,
die hohenelber und starkenbacher Obrigkeiten aber hiezu das Materiale beitragen
wollen. Über welche beiderseitige Bereitwilligkeit nach hierortigem Gutachten
sowohl, den Obrigkeiten, als auch den Kirchkindern die allerhöchste Zufriedenheit
zu erkennen zu geben wäre. Auf was man noch anträgt, ist dies, daß
es einem hochlöbl. Hofdirektorium hochgefällig sein wolle, die Auslagen
für die jährlichen Kirchenerforderniße die von der Buchhalterei
mit 44 fr. 34 kr adjustiert worden sind, wei es die Beilage sub Lit. B bewähret,
auch für Spindelmühle, so wie dieß für die übrigen
unter dem Patronat des Religionsfonds stehenden neuen Exposituren geschehen,
bei der Religionsfondskasse anzuweisen.
Prag am 28.Juny 1793.
Unterschriften: Royko
Gegenwärtige.
Freiherr Lamoth.
Freiherr Riegger.
Freiherr Rosenthal. Royko
Referrent.
Zur Sitzung vom 13. July 1793
relat polit:
An
das Böhmische Gubernium
Wien den 13. July 1793
Bey der angezeigten Nothwendigkeit, in Spindlmühle Bidschover Kreises
einen Lokalkaplan auszusetzen - wird das Ersuchen des Guberniums vom 28ten vorigen
Monats und des Konsistoriums: diese Lokalie dem bisherigen Kooperator zu Großaupa,
Herrmann Krische, zu verleihen - genehmigt, und die 44 fl 34 kr aus jährliche
Kirchenerfordernisse in gedachter Lokalie sind bey dem Religionsfond anzuweisen.
Die Berichtsbeylagen folgen zurück.
(Unterschrift: unleserlich)
(Quelle: Österreichisches Staatsarchiv, Zahl 109 ex Julio 1793, "Aussetzung eines Lokalkaplans (= Herrmann Krische) bei der Spindelmühle", der Verfasser)
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