Gründung von Spindelmühle

Als Gründungsdatum von Spindelmühle wird der 13.07.1793 angenommen. Grund dafür sind zwei historische Dokumente, aus denen hervorgeht, dass der endgültige Beschluss zum Bau einer Kirche und eines Pfarrhauses sowie der Einsetzung eines Geistlichen am 13. Juli 1793 durch den kaiserlichen Hof in Wien erfolgte. Die beiden historischen Dokumente hierfür sind nachfolgend im Originalwortlaut aufgeführt.

Josef R. Richter

Dokument vom 28. Juni 1793

An
Das hochlöbliche kaiser. königl. Direktorium in Cammeralibus, der hungarisch=siebenbürgisch= und deutschen Erblande, wie auch in Publico Politicis dieser letzteren.

Bericht
der böhmischen geistlichen Kommission
wegen Aussetzung eines Lokalkaplans bei der Spindelmühle bidschover Kreises.

Hochlöbliches kaiser königl. Direktorium in
Cameralibus, et Publico Politicis: p.
(Wertmarke zu 15 Kreuzer)
Geistliche Sachen.

Die Lokalie in Spindelmühle bidschover Kreises, zu deren Besetzung das königgratzer bischöfliche Konsistorium den Vorschlag eingebracht hat, und welchen Besetzungsvorschlag man in der Beilage A. zur höchstbeliebigen Einsicht anschließt, wurde sogleich im Anfange der neuen Pfarreinrichtung mit Hofdekret vom 24ten September 785 (1785) genehmigt, und mit Hofdekret vom 11. 8bris 786. (8ten 1786) als Pfarre bewilligt; doch mit dem Beisatze, daß von der wirklichen Anstellung des Pfarrers nicht eher eine Frage sein könne, bis nicht die Kirche hergestellt sein werde. Zur Herstellung der Kirche und geistlichen Wohnung in Spindelmühle wurden zwar schon die Baurisse und Kostenüberschläge nach denen der Religions Fond 5174 fr. 48 1/3 Kr. auszulegen hat, mit Hofdekret vom 2. September 788. (1788) dem Gubernium zugesendet, so wie auch mit Hofdekret vom 15. Dezember ejusdem anni angeordnet, den Bau der Kirche, falls wegen der während des Kriegs allgemein eingestellten Extraauslagen kein Hinderniß unterwaltet, zu veranlassen. Allein! weil vermöge des allgemeinen Bauverbots keine neue noch nicht angefangene Bauführungen vorgenommen werden durften, so unterblieb auch bisher die Erbauung der Kirche und geistlichen Wohnung, und mit dieser zugleich die Anstellung des Seelsorgers in der Spindelmühle. Da aber die Gemeine wiederholt bat, womit die Kirche, Lokalie, und Schule hergestellet, und ein Geistlicher zu ihrem Seelentrost ausgesetzt werden möchte, und da für beide Bittpunkte das hierüber vernommene Kreisamt einschritt; so wurde, weil man die Nothwendigkeit eines Geistlichen in Spindelmühle zu sehr erkannte, indem die dortigen RiesengebürgsBewohner an der Zahl über 1000. Seelen zu ihrer Mutterkirche in Hohenelbe zu 3. und wohl auch 6. Stunden zu gehen haben, der Weg dahin über schroffigte Felsen gefährlich, und im Winter bei häufigem Schnee und Windwehen wohl gar unwandelbar ist, dem Königgratzer bischöflichen Konsistorium aufgetragen einen pensionierten und zur Seelsorge tauglich befundenen Exreligiosen, der indessen, bis die Anweisung der Gelder zur Bauführung von höchsten Orte bewilliget werden wird, in einer Dachkammer wohnen, und den Gottesdienst in des Müllers geräumigen und reinlichen Stube abhalten könnte, mit der behörigen Jurisdikzion zur Erleichterung des Religionsfonds dahin auszusetzen. Weil aber das Konsistorium hierüber die Anzeige machte, daß von den pensionierten Exreligiösen keiner zu den so sehr beschwerlichen Seelsorgarbeiten im Riesengebürge gewachsen wäre, und daß es nach Spindelmühle keinen tauglicheren und schicklichern Seelsorger, als den großauper Kooperator P. Herrmann Krische, der an die rauhe Gebürgsluft gwöhnt ist, wüßte; so gab man demselben die Weisung, daß es, weil der höchste Hof sich die Verleihung aller unter dem Patronat des Religionsfonds stehenden Kuratbenefizien folglich auch der Lokalkaplanayen vorbehalten hat, genannten Exaugustinerpriester und bisherigen Kooperator in Großaupa als Lokalkaplan bei der Spindelmühle in ordentlichen Vorschlag zu bringen, und diesem Vorschlage die Requisiten der Kandidaten, sowie auch die Konkurstabelle beizulegen habe.

Der diesfällige Vorschlag sub Lit. A. zeiget, daß für die Spindelmühler Expositur zwei Kandidaten, als vorgenannter, Augustinerpriester Herman Krische, und der rochlitzer Cooperator Christoph Sieber, sich gemeldet haben. Das Konsistorium schlägt zwar beide Kandidaten vor, so wie es auch in der Konkurstabelle ihre beiderseitigen Verdienste aufgezeichnet hat; allein dasselbe bittet zugleich, daß bei Verleihung der spindelmühler Lokalie auf den erstern vorzügliche Rücksicht genommen werden möchte, und dies aus dem Grunde, weil er sich nicht nur um die Gebürgsseelsorge überhaupt, sondern auch um die neue Lokalie in Spindelmühle dadurch verdient gemacht hat, daß er auf Veranlassung des Kreisamts und Konsistoriums sich auf eigne Kosten dahin begeben habe, um sich mit der dortigen Gemeine über die provisorische Zubereitung des Oratoriums und seiner künftigen Wohnung zu besprechen. Da 1tens dieser vom Konsistorium aufgeführte besondere Verdienst des P. Herrmann Krische um die Spindelmühler Lokalie wirklich auch eine besondere Rücksicht verdient, da er 2tens der allerdings beschwerlichen Seelsorge im Riesengebürge gewachsen ist, 3tens bereits auch mehrere Dienstjahre als der rochlitzer Kooperator, und zwar unter dem Patronat des Religionsfonds zurückgeleget hat, so wie er auch 4tens mit allen Requisiten versehen ist, und darum sich auch zuverläßig anhoffen läßt, daß er als Lokalkaplan bei der Spindelmühle die Gemeine ebenso eifrig in der Seelsorge versehen wird, als er bisher dem Pfarrer in Schwarzenthal, Bernsdorf, und Großaupa nach dem Zeugniße des Konsistoriums in der Tabelle treue Aushilfe geleistet hat, so muß auch die geistliche Commißion einstimmig mit dem Konsistorium dahin einrathen, womit dem vorgeschlagenen Exaugustinerpriester P. Herrmann Krische die Lokalkaplaney in Spindelmühle gnädigst verliehen werden wolle.

Die Anstellung des Geistlichen in der Spindelmühle unterliegt umsoweniger einem Anstande, als bis zur Herstellung der Gebäude auf Kosten des Religionsfonds die Pfarrkinder auf eigene Kosten die Wohnung für den Priester, und das Oratorium, wie es in dem Konsistorialberichte angemerkt ist, zurichten lassen, die hohenelber und starkenbacher Obrigkeiten aber hiezu das Materiale beitragen wollen. Über welche beiderseitige Bereitwilligkeit nach hierortigem Gutachten sowohl, den Obrigkeiten, als auch den Kirchkindern die allerhöchste Zufriedenheit zu erkennen zu geben wäre. Auf was man noch anträgt, ist dies, daß es einem hochlöbl. Hofdirektorium hochgefällig sein wolle, die Auslagen für die jährlichen Kirchenerforderniße die von der Buchhalterei mit 44 fr. 34 kr adjustiert worden sind, wei es die Beilage sub Lit. B bewähret, auch für Spindelmühle, so wie dieß für die übrigen unter dem Patronat des Religionsfonds stehenden neuen Exposituren geschehen, bei der Religionsfondskasse anzuweisen.

Prag am 28.Juny 1793.

Unterschriften: Royko

Gegenwärtige.
Freiherr Lamoth.
Freiherr Riegger.
Freiherr Rosenthal.         Royko Referrent.



Dokument vom 13. Juli 1793

Zur Sitzung vom 13. July 1793
relat polit:

An
das Böhmische Gubernium

Wien den 13. July 1793

Bey der angezeigten Nothwendigkeit, in Spindlmühle Bidschover Kreises einen Lokalkaplan auszusetzen - wird das Ersuchen des Guberniums vom 28ten vorigen Monats und des Konsistoriums: diese Lokalie dem bisherigen Kooperator zu Großaupa, Herrmann Krische, zu verleihen - genehmigt, und die 44 fl 34 kr aus jährliche Kirchenerfordernisse in gedachter Lokalie sind bey dem Religionsfond anzuweisen.

Die Berichtsbeylagen folgen zurück.

(Unterschrift: unleserlich)


(Quelle: Österreichisches Staatsarchiv, Zahl 109 ex Julio 1793, "Aussetzung eines Lokalkaplans (= Herrmann Krische) bei der Spindelmühle", der Verfasser)

< Home >

© Copyright 2003 – 2012, http://spindelmuehle.riesengebirgler.de / www.riesengebirgler.de